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PROTOKOLL: Hat ein Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, so kann er nicht später Beanstandungen anbringen, weil weitere Schäden nicht sofort zu erkennen gewesen seien. |
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Aber als der verantwortliche Offizier das Wohnungsübergabeprotokoll an Franneks "Nachmieterin" unterzeichnete, trug er bereits das Bundeswehrkäppi. |